Hallo, ich freue mich, dass du den Weg zu meinem Gästebuch gefunden hat.
Ein Eintrag von Dir wäre toll :-)
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Gästebuch
19 Einträge auf 2 Seiten
Rainer S
20.04.2015 16:28:38
Hi Susi,
so, "ich habe fertig".
Dein Buch ist sehr spannend und man möchte es gar nicht aus der Hand legen.
so, "ich habe fertig".
Dein Buch ist sehr spannend und man möchte es gar nicht aus der Hand legen.
Susann N
20.04.2015 14:10:53
Hallo Bettina,
das freut mich natürlich :-)
LG Susann
das freut mich natürlich :-)
LG Susann
Bettina S
19.04.2015 10:09:14
Hallo Susann, habe mir die Leseprobe runter geladen. Es hat mir so gut gefallen, dass ich mir das eBook gekauft habe. Bin gespannt wie es weiter geht. Gruß Bettina
Susann N
15.04.2015 13:41:58
Hallo Michael, zu diesem Thema gibt es auch unterschiedliche Meinungen. Sind Täter auch Opfer ??
LG Susann
LG Susann
Michael L
15.04.2015 11:23:22
Hallo Susann, dein Buch ist interessant zu lesen. Das Thema sicherlich brisant, aber gut.
Susann N
15.04.2015 09:52:42
Hallo Carola, vielen Dank für deinen Eintrag .
Es freut mich, dass dir mein Buch gefallen hat. Lg Susann
Es freut mich, dass dir mein Buch gefallen hat. Lg Susann
Carola Kanner
14.04.2015 16:29:37
Hey, Susann ich habe dein Buch gelesen. Es hat mir sehr gut gefallen. Man kann es so weg lesen. Der Inhalt spricht vielen Menschen bestimmt aus der Seele. Lg Carola
Susann N
04.03.2015 01:30:18
Lieber Rainer, ich danke Dir für Deinen tollen Eintrag in meinem Gästebuch :-)
Rainer S.
18.02.2015 08:14:58
Ich lese gerne und viele Krimis. Einige renommierte Autoren prangern in ihren Büchern das lasche Strafmaß in der deutschen Rechtsprechung an. Vor allen Dingen die Verhältnismäßigkeit der Stra-fen bei Gewaltverbrechen im Verhältnis zu Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Da wird eine Akti-enbetrüger zu 5 Jahren verurteilt und ein Vergewaltiger zu 2 Jahren mit einer möglichen Bewäh-rung, weil dieser bisher noch nicht auffällig geworden ist. Bei Gericht treten selbsternannte Sach-verständige (sog. Psychiater) auf, die beurteilen, ob der Gewaltverbrecher für seine Taten verant-wortlich gemacht werden kann.
Ab wann ist man nicht mehr zurechnungsfähig? Säuft sich jemand Hucke voll und wendet im Suff Gewalt an, kann der in Deutschland mit einem geringen Strafmaß rechnen. Und, nur weil jemand als Kind geschlagen wurde, heißt das nicht automatisch, dass derjenige Schlagen als legitimes Mit-tel zur Durchsetzung seiner Wünsche anwenden muss. Es bleibt die eigene Entscheidung. Aller-dings gibt es nun mal so schwer gestörte Menschen, die für Ihre Taten nur schwerlich zur Verant-wortung gezogen werden können. Wenn der Täter selber schwer misshandelt wurde, sich daraus eine massive Störung entwickelt hat, ist es sicher eine Gratwanderung. Ist der dann nicht eigentlich auch ein Opfer? Mithin wird er aber durch seine Taten zum Täter.
Jeder Gewaltverbrecher, auch wenn er noch so psychisch gestört ist, entscheidet sich in dem Mo-ment, einem anderen Menschen Gewalt an zu tun. Wie frei diese Entscheidung ist, steht m. E. gar nicht zur Debatte. Die Opfer und die Gesellschaft müssen geschützt werden. Der Grad der psychi-schen Störung bedingt dann die Art der Unterbringung. Man muss aber auch kein Therapeut sein, um beurteilen zu können, dass eine massive psychische Störung, die Gewaltverbrecher nun mal haben, nicht innerhalb weniger Jahre „geheilt“ werden kann.
Ich bin sehr gespannt, wie Du das Thema in Deinem Buch bearbeitet hast und freue mich auf Dein erstes Werk.
Ab wann ist man nicht mehr zurechnungsfähig? Säuft sich jemand Hucke voll und wendet im Suff Gewalt an, kann der in Deutschland mit einem geringen Strafmaß rechnen. Und, nur weil jemand als Kind geschlagen wurde, heißt das nicht automatisch, dass derjenige Schlagen als legitimes Mit-tel zur Durchsetzung seiner Wünsche anwenden muss. Es bleibt die eigene Entscheidung. Aller-dings gibt es nun mal so schwer gestörte Menschen, die für Ihre Taten nur schwerlich zur Verant-wortung gezogen werden können. Wenn der Täter selber schwer misshandelt wurde, sich daraus eine massive Störung entwickelt hat, ist es sicher eine Gratwanderung. Ist der dann nicht eigentlich auch ein Opfer? Mithin wird er aber durch seine Taten zum Täter.
Jeder Gewaltverbrecher, auch wenn er noch so psychisch gestört ist, entscheidet sich in dem Mo-ment, einem anderen Menschen Gewalt an zu tun. Wie frei diese Entscheidung ist, steht m. E. gar nicht zur Debatte. Die Opfer und die Gesellschaft müssen geschützt werden. Der Grad der psychi-schen Störung bedingt dann die Art der Unterbringung. Man muss aber auch kein Therapeut sein, um beurteilen zu können, dass eine massive psychische Störung, die Gewaltverbrecher nun mal haben, nicht innerhalb weniger Jahre „geheilt“ werden kann.
Ich bin sehr gespannt, wie Du das Thema in Deinem Buch bearbeitet hast und freue mich auf Dein erstes Werk.